Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Erziehung- und Bildungsauftrages an Schulen. Junge Menschen und deren Eltern bei der beruflichen Orientierung und der Entscheidung über anzustrebende Bildungsabschlüsse zu unterstützen, kann eine bereichernde Aufgabe für MINT-Lehrkraft neben dem Unterricht sein.
Beratungslehrkräfte gibt es an fast nahezu jeder Schule. Bildungsberatung trägt dazu bei, junge Menschen auf ihrer Begabung ausgerichteten Ausbildung zu beraten und die bestmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen.
Zu den Hauptaufgaben von Beratungslehrkräften gehört die Information und Beratung von Schüler*innen zu ihrer Schullaufbahn sowie die Beratung in Einzelfällen bei Schulschwierigkeiten.
Die Bildungsberatung in Baden-Württemberg sind in §19 des Schulgesetzes geregelt. Aufgaben der Beratungslehrkräfte basieren auf den Richtlinien zur Bildungsberatung.
Beratungslehrkräfte werden durch die obere Schulaufsichtsbehörde bestellt. Grundlage bildet eine Lehrbefähigung sowie eine zusätzlich absolvierte Ausbildung als Beratungslehrkraft. Die Ausbildung dauert eineinhalb Jahre, erfolgt über das Regierungspräsidium und wird regional organisiert.
Grundsätzlich verfügen Beratungslehrkräfte über sehr gute Kenntnisse und Erfahrung in der pädagogischen Diagnostik und Wissen über verschiedene Schularten und Bildungswege. Motivation, Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit bilden weitere wichtige Kompetenzen von Beratungslehrkräften. Des Weiteren verfügen Beratungslehrkräfte über ein sehr gutes Einfühlungsvermögen und die Fähigkeiten auch andere Sichtweisen aufzunehmen.