Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) bieten sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche, die auf Grund einer Beeinträchtigung, Entwicklungsverzögerung oder Behinderung einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Wenn die Schüler*innen diesen Bildungsanspruch nicht an einer allgemeinen Schule wahrnehmen, besuchen sie ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.
Lehrkräfte an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren übernehmen Unterricht für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Je nach sonderpädagogischem Schwerpunkt des SBBZ fallen neben der Unterrichtstätigkeit unterschiedliche Aufgaben an.
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen können zur Dienstleistung an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren abgeordnet werden. Dafür ist ein unbefristetes Angestelltenverhältnis (oder eine Verbeamtung) notwendig. Die Lehrkräfte können im Rahmen einer ein-jährigen Fortbildungsreihe "Grundlagen der Sonderpädagogik" vertiefte Einblicke in sonderpädagogisches Handeln erhalten. Die Fortbildungsreihe umfasst sonderpädagogische Grundlagen und förderschwerpunktübergreifende Themen, schulische und schulrechtliche Fragen, Hospitationen an SBBZ sowie Unterrichtsbesuche durch die Leitungen der Fortbildung.
Neben Fachwissen, fachdidaktischem Wissen in ihren entsprechenden Fächern und pädagogischem Wissen, benötigen Lehrkräfte an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren auch Fachwissen in sonderpädagogischen Bereichen. Diagnostik und Beratung spielt an SBBZ eine große Rolle, entsprechend müssen die Lehrkräfte Interesse an diesen Tätigkeiten mitbringen und sich entsprechend fortbilden. Sonderpädagogische Fortbildungsangebote werden meist über das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung oder das Kultusministerium angeboten.