(Ober-) Studienrat*in im Hochschuldienst

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Es gibt sehr unterschiedliche Möglichkeiten, als Lehrkraft wissenschaftliches Interesse umzusetzen und in den Hochschuldienst zu treten. Eine solche Möglichkeit ist die Abordnung als Studienrat in den Hochschuldienst und die Vertretung der eigenen Fachdidaktik. Die besonders wertvolle Praxiserfahrung kann so gewinnbringend zur Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung genutzt werden. Studienräte im Hochschuldienst können so den Praxisbezug in der Lehramtsausbildung verstärken.

Tätigkeiten

(Ober-) Studienräte im Hochschuldienst sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Schuldienst besonders gefragt für die Betreuung von Studierenden in Praxisphasen der Lehramtsausbildung. Meist wird ihnen deswegen das Praktikumsmanagement der Lehramtsausbildung zugetragen. So können sie ihre Praxiserfahrungen an die Studierenden weitergeben und übernehmen die Begleitung und Beratung der Studierenden.

Kernaufgaben beinhalten in der Regel die Durchführung von fachdidaktischen oder erziehungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und die Teilnahme an Forschungs- und Entwicklungsprojekten des jeweiligen Fachbereichs. Besonders beliebt ist dabei die praxisnahe Materialentwicklung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ziel ist dabei die verstärkte Verzahnung von Wissenschaft und Praxis. Die konkreten Aufgabenbereiche werden meist individuell in der Stellenbeschreibung bzw. dem Tätigkeitsprofil festgehalten.

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Anforderungen

Im Rahmen des Ausschreibungsprofils wird meistens erwartet, dass (Ober-) Studienräte im Hochschuldienst in Deutschland neben einem abgeschlossenen Studium und beiden Staatsexamina für das Lehramt eine überdurchschnittliche Promotion, sowie entsprechende (mehrjährige) Lehrerfahrung vorweisen können. Je nach Bundesland kann sich die genaue Ausgestaltung der Abordnung in den Hochschuldienst unterscheiden. Dafür sind die Regelungen des jeweiligen Landesbeamtengesetzes maßgeblich. Für eine Abordnung ist außerdem ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst notwendig.

Nach einer erfolgreichen Bewerbung auf eine Stelle zur Abordnung beantragt die Hochschule die Abordnung bei der zuständigen Behörde, die wiederum Kontakt zur Schule des (Ober-) Studienrates aufnimmt.

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Kompetenzen

(Ober-) Studienräten im Hochschuldienst wird in der Regel Verantwortung über die Betreuung und Begleitung von Studierenden in Praxisphasen übertragen. Das bedeutet, dass (Ober-) Studienräte nicht nur erhebliches fachdidaktisches und erziehungswissenschaftliches Wissen mitbringen müssen sondern auch Einfühlungskraft und Organisationsfähigkeiten. Vor allem der Kontakt zu verschiedenen Akteur*innen in der Lehramtsausbildung erfordert häufig Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen. Als Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis brauchen (Ober-) Studienräte im Hochschuldienst gute Kommunikationsfähigkeiten um ihr Fachwissen und ihre Praxiserfahrungen weitergeben zu können. So sind sie eine Bereicherung sowohl für den Schuldienst als auch für die Wissenschaftslandschaft.

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Anforderungen

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Woman writing on whiteboard
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